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Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten
finanzielle Unterstützung im Falle der Pflegebedürftigkeit.
Sie werden auf Antrag bei der Pflegekasse (der jeweiligen Krankenkasse
angegliedert) gewährt. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung
hat jede kranken- bzw. pflegeversicherte Person, bei der ein bestimmtes
Ausmaß an Unterstützung bei der Lebensführung erforderlich
ist. Dieses Ausmaß wird vom medizinischen Dienst der Kassen
MDK im Rahmen einer Begutachtung beim Patienten festgesetzt. Die Pflegeversicherung
unterscheidet 3 Pflegestufen, die monatlich wie folgt abgerechnet
werden:
Die
Pflegeversicherung unterscheidet drei
Pflegestufen, die monatlich wie folgt
abgerechnet werden: |