Pflegeversicherung
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Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten finanzielle Unterstützung im Falle der Pflegebedürftigkeit. Sie werden auf Antrag bei der Pflegekasse (der jeweiligen Krankenkasse angegliedert) gewährt. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jede kranken- bzw. pflegeversicherte Person, bei der ein bestimmtes Ausmaß an Unterstützung bei der Lebensführung erforderlich ist. Dieses Ausmaß wird vom medizinischen Dienst der Kassen MDK im Rahmen einer Begutachtung beim Patienten festgesetzt. Die Pflegeversicherung unterscheidet 3 Pflegestufen, die monatlich wie folgt abgerechnet werden:


Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen, die monatlich wie folgt abgerechnet werden:
Pflegestufe
2008
2010
2012
Stufe 1
€ 420.-
€ 440.-
€ 450.-
Stufe 2
€ 980.-
€ 1040.-
€ 1100.-
Stufe 3
€ 1470.-
€ 1510.-
€ 1550.-
Die Pflegesachleistungen der Pflegestufe 3+ bleiben unverändert bei € 1918.-


Pflegegeld
Pflegestufe
2008
2010
2012
Stufe 1
€ 215.-
€ 225.-
€ 235.-
Stufe 2
€ 420.-
€ 430.-
€ 440.-
Stufe 3
€ 675.-
€ 685.-
€ 700.-


Wir informieren unsere zu Betreuenden über die detaillierten Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes gerne im persönlichen Gespräch und unterstützen sie darin, die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.